Gastaufnahmevertrag
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung vom Gast bestellt, die Anzahlung eingegangen und vom Anbieter zugesagt wurde, sei es schriftlich, oder mittels E-Mail.
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungs-Anfrage ab, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
Vertragspartner sind Anbieter und Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl der Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer anderen Anzahl von Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
Ändert sich die Anzahl der angemieteten Tage nach oben oder nach unten, wird sich auch der Tagesmietpreis entsprechend der Staffelung anpassen.
1. An- und Abreise
Der An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag.
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15°° Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis spätestens 22°° Uhr erfolgen, es sei denn ein späterer Zeitpunkt wurde vorab mit dem Anbieter vereinbart.
Die genaue Ankunftszeit sollte spätestens einen Tag vor Mietbeginn mitgeteilt werden, damit die Schlüsselübergabe dementsprechend erfolgen kann. Am Abreisetag bitten wir die Wohnung bis 10°° Uhr geräumt und zur Verfügung zu stellen.
Die Räumung gilt als bewirkt, wenn alle Schlüssel dem Anbieter herausgegeben wurden, bzw. auf dem Tisch der
Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstüre zugezogen wurde. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast den Anbieter sofort zu informieren und Schadensersatz für deren Neuherstellung zu leisten.
2. Haftung
Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW.
Während der Nutzung der Ferienwohnung beschädigte Inventargegenstände sind vom Gast Zeitnah anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen. Der Gast verpflichtet sich, die Wohnung wie das gesamte Inventar pfleglich zu behandeln. Für kurzfristigen Ausfall von technischen Einrichtungsgegenständen, auf Grund öffentlicher Versorgung von Wasser und Strom, kann der Anbieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für höhere Gewalt.
3. Stornierung
Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:
Staffelung der Stornokosten:
60 Tage vor der Anreise: 0%
bis 30 Tage vor der Anreise: 50%
bis 14 Tage vor der Anreise: 80%
weniger als 14 Tage vor der Anreise: 100%
von der Höhe des zu entrichtenden Gesamtmietpreises
Für die Berechnung der Höhe der Rücktrittskosten ist der schriftliche Post- oder E-Mail-Eingang beim Anbieter ausschlaggebend. Nur wenn dem Anbieter eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von seinen Verpflichtungen befreit. Selbstverständlich darf der Anbieter eine anderweitige Vermietung nicht böswillig unterlassen, das heißt er muss sich um eine Vermietung bemühen.
Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z B.: höhere Gewalt oder vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen. Oder die Ferienwohnung unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht wurde, das Ansehen, die Sicherheit des Hauses, oder den Hausfrieden gefährden wird.
4. Rücktrittsklausel bei Corona- Covid19
Bei behördlicher, staatlicher oder länderübergreifender Anordnung für einen regionalen bzw. überregionalen „Look-down“ ( Grenzschließung, Landkreis-Quarantäne oder Reiseverbot ), müssen wir uns eine gegenseitige kurzfristige Stornierung der Anmietung vorbehalten. Diese außerordentliche Zusatzvereinbarung ersetzt die übliche Stornostaffelung, somit fallen auch keine Stornogebühren an.
5. Haustiere
Eine Mitnahme und Aufenthalt von Haustieren ist vor dem Anreisetag mit dem Anbieter zu besprechen. Aufgrund erweiterter Reinigungs- und Desinfektions-Maßnahmen der Ferienwohnung wird hierfür eine Gebühr von 10.00 € bei kleinen und 15.00 € bei großen Hunden täglich berechnet. In der Hundebar finden Sie zwei Schüsseln auf einer Unterlage, Baumwollhandtücher falls der vierpfötige Freund mal abgetrocknet werden muss und Tüten für die "Hinterlassenschaften".
Wir bitten Sie mit dem Hund nur angeleint das Grundstück zu betreten und zu verlassen und das große "Geschäft" aufzulesen.
6. Reinigung
Die Ferienwohnung ist besenrein zu übergeben. Angefallener Müll bitte selbstständig in den zugewiesenen Mülltonnen zu entsorgen (Mülltrennung).
Holzofenasche in den Blecheimer mit Deckel, der sich auf dem Eingangsbalkon befindet – BRANDGEFAHR.
Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe etc.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu verstauen, oder in die Geschirrspülmaschine zur Reinigung zu geben.
Bei sehr großer Verschmutzung der Ferienwohnung behält sich der Vermieter vor eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung bemisst.
7. Hausordnung
Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung, es wird daher gebeten vor dem Haus oder auf dem Balkon zu rauchen und die Asche in den dafür vorgesehenen Behälter zu geben. Für Zimmerlautstärke / Haus Ruhe ist von 22°° Uhr bis 6°° Uhr zu sorgen. Fenster und Türen sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen, Eingangstüre ist abzuschließen.
Der Hausfrieden und die Sicherheit des Hauses müssen immer gewahrt sein.
Die allgemeine Hausordnung hängt in der Ferienwohnung, ist Gegenstand des Gastaufnahmevertrags und daher bindend.
8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Gastaufnahmevertrag ist das Amtsgericht Wolfratshausen.
9. Dieser Gastaufnahmevertrag
dient der Klärung und zur Vermeidung von Missverständnissen. Generell soll aber gelten: Ein offenes, direktes Gespräch regelt so gut wie alles. In diesem Sinn sind wir sicher, dass Sie bei uns eine schöne Zeit verleben und freuen uns auf Sie.
Falls Sie Rückfragen haben, ein Anruf oder Mail ist immer willkommen.